Der Konzernbetriebsrat (KBR) der Vitesco Technologies Group AG hat auf seiner letzten Sitzung noch wichtige Weichen gestellt. „Wir haben für die erste Sitzung des gemeinsamen Schaeffler-KBR festgelegt, welche unserer bisherigen Vereinbarungen möglichst auf Dauer auch bei Schaeffler gelten sollen. Das wichtigste Beispiel ist die Vereinbarung zur Altersteilzeit/ATZ, in der wir bessere Konditionen haben als es die Regelungen bei Schaeffler vorsehen", erklärte der scheidende VT-KBR-Vorsitzende Torsten Buske. „Sehr hilfreich war dabei der ausführliche Dialog mit unseren Gästen Ulrich Schöpplein, dem KBR-Vorsitzenden bei Schaeffler, und Roland Holler, stellvertretender KBR-Vorsitzender."
Zur Beratung und Abstimmung steht in der ersten gemeinsamen Sitzung des neu formierten Schaeffler-KBR Anfang Oktober 2024 die Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) „Geltungsbereich von Konzernbetriebsvereinbarungen“. Dabei geht es unter anderem darum, die Anwendung von z.B. für Entgeltzahlungen nötigen Vereinbarungen rückwirkend zum „Day One" zu ermöglichen. Der bisher vorliegende Entwurf des Arbeitgebers dazu geht aber zum Teil deutlich darüber hinaus.
„In der Fusionsvereinbarung ist festgelegt, dass Schaeffler die KBVen der Schaeffler AG für alle Gesellschaften und Betriebe, die im Schaeffler KBR vertreten sind, anwendet. In der Anlage sollten KBVen genannt sein, bei denen die Anwendung noch nicht möglich ist. Für die Vitesco Technologies-Betriebe sollte die Anlage vor der Verschmelzung angepasst und überprüft werden. Es wurde zudem vereinbart, dass angemessene Übergangsregelungen bzw. der befristete Fortbestand von Vitesco-Vereinbarungen vereinbart werden können. Der vorliegende Entwurf einschließlich der Anlage wird diesen Vereinbarungen unseres Erachtens aber nicht gerecht", erklärte Buske.
„Aus unserer Sicht bedarf es einiger Klarstellungen. So müssen alle Schaeffler-KBVen aufgelistet werden, die ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung für Arbeitnehmende von Vitesco Technologies angewandt werden. Außerdem müssen die VT-Vereinbarungen aufgezählt werden, die befristet fortgelten. Und es müssen alle Vereinbarungen genannt werden, für die Übergangsregelungen vereinbart werden", machte Schöpplein während der VT-KBR-Sitzung deutlich. „Zudem ist nach wie vor unklar, was mit den VT-KBVen passiert, die einen vergleichbaren Regelungsgegenstand zu Schaeffler-KBVen haben.“ Auch aus Sicht des scheidenden VT-KBR sind Beratungen und insbesondere Beschlussfassungen zu dieser Thematik ohne entsprechende Anpassungen bzw. Konkretisierungen auf der ersten gemeinsamen Schaeffler KBR-Sitzung auf Basis des bisherigen Entwurfs nicht möglich.
„Wir informieren den Arbeitgeber zeitnah über unsere Sicht der Dinge. Es wird sich dann auf der Oktober-Sitzung zeigen, ob uns der Arbeitgeber gut zugehört und unser Anliegen verstanden hat: Wir wissen, dass es für einige Vereinbarungen zeitnah grünes Licht braucht. Eine Alles-oder-Nichts-Ansage macht aber unseres Erachtens keinen Sinn. Und das sieht auch der Fusionsvertrag so nicht vor", sagte Schöpplein abschließend.
Für den KBR:
Torsten Buske (Vorsitzender, Bebra)
Carola Rühl (stellv. Vorsitzende, Schwalbach)