Neue Inklusionsvereinbarung muss konsequent mit Leben erfüllt werden

23.05.2024 | Nach langen Verhandlungen haben die Konzernschwerbehindertenvertretung (KSBV) und der Konzernbetriebsrat (KBR) der Vitesco Technologies Group AG mit dem Arbeitgeber eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu erleichtern und ihre Integration auf allen betrieblichen Ebenen zu fördern.

„Wichtig ist es, dass wir die neue Vereinbarung nun auch konsequent mit Leben erfüllen“, betonten Torsten Zylla und Uwe Halla für die KSBV. „Dabei haben die SBV-Kolleginnen und -Kollegen sowie die Betriebsrätinnen und Betriebsräte an den Standorten eine große Bedeutung: Sie schließen jährlich Aktionspläne ab, mit denen pro Standort geeignete Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung überprüft werden. Auf Konzernebene sollen Inklusionsbeauftragte aktiv werden.“  

Die Inklusionsvereinbarung enthält eine ganze Reihe konkreter Ziele: 

  • Die gesetzliche Beschäftigungsquote von wenigstens fünf Prozent schwerbehinderter Frauen und besonderen Gruppen schwerbehinderter Menschen soll erfüllt werden.
  • Schwerbehinderten Menschen soll die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.
  • Schwerbehinderte Menschen sollen qualifiziert und ihre Arbeitsplätze erhalten bzw. gesichert werden.
  • Schwerbehinderten Jugendlichen sollen Praktikums- bzw. Ausbildungsplätze angeboten werden.
  • Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sollen ebenso wie Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie die betriebliche Kommunikation barrierefrei gestaltet werden.


„Den Führungskräften kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, die Ziele der Inklusionsvereinbarung zu erreichen. Deshalb sollen sie im Rahmen regulärer Schulungen über ihre Aufgaben informiert werden, gesonderte Schulungen sind darüber hinaus in Planung“, erläuterte der KBR-Vorsitzende Torsten Buske.  

„Wichtig war es uns als KSBV, dass wir in der Vereinbarung festgehalten haben, dass es keine für eine Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen generell ungeeigneten Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche gibt. Deshalb werden alle Arbeitsplätze im Unternehmen auf ihre Eignung für schwerbehinderte Menschen geprüft“, betonten die KSBV-Vertreter Torsten Zylla und Uwe Halla abschließend. 

Für die KSBV: Torsten Zylla (Vorsitzender), Uwe Halla (stellvertretender Vorsitzender) 

Für den KBR: Torsten Buske (Vorsitzender, Bebra), Carola Rühl (stellv. Vorsitzende, Schwalbach) 

Von: Torsten Zylla

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